Der Mond ist bisher der einzige Himmelskörper, den wir Menschen je betreten haben. Wer das Tagebuch vom Mond gelesen hat, weiß, dass der Mensch bei diesem Himmelskörper schon einmal einen denkbar schlechten Eindruck hinterlassen hat.
Seit damals sind jedenfalls fast alle Bilder vom Mond mit der Flagge der USA versehen. Der findige Amerikaner Dennis Hope hat sich in den 80iger Jahren gar das Recht herausgenommen, Grundstücke am Mond zu verkaufen. Wie geht das, fragt man sich da sofort? Wem gehört den der Mond überhaupt? Nur weil Astronauten der USA seine Oberfläche als erste erreicht und betreten haben, kann der Mond doch noch lange nicht deren Eigentum sein, oder?
Nun, in den USA gilt nach wie vor das Recht, einen Claim für sich zu beanspruchen. Ein Claim beschreibt demnach das Recht, Bodenschätze auf öffentlichem Grund zu gewinnen. Es wurde in den USA während des kalifornischen Goldrausches eingeführt, und durch den US-Kongress im Mining Act von 1872 legalisiert.
Dieses in den USA noch immer geltende Recht nutzte Dennis Hope aus, und „sicherte“ sich dementsprechend Landparzellen im Weltall. Natürlich gilt weder auf dem Mond noch auf einem der anderen Himmelskörper des Sonnensystems amerikanisches Recht. Die auf diesem alten amerikanischen Gesetz beruhenden Ansprüche werden in der Zukunft wohl eher belächelt, als berücksichtigt, sollte es je zu der Frage nach der gerechten Aufteilung von Landflächen im Weltall kommen.
Tatsächlich gibt es aber seit 1967 einen Weltraumvertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums. Dieser, von rund 110 der 195 völkerrechtlich anerkannten Staaten ratifizierte Vertrag, gilt somit auch für den Mond und sämtliche andere Himmelskörper.
Ziel des Vertrages war die Verhinderung der Okkupation von Himmelskörpern durch einzelne Staaten. Außerdem sollten keinerlei Kernwaffen in den Weltraum verbracht werden und die Nutzung des Weltraumes nur friedlichen Zwecken vorbehalten sein. Zivile Raumfahrt und Weltraumforschung wurden jedem Staat explizit gestattet. Weiters dürfen im Weltall sowie auf dem Mond keine militärischen Basen installiert oder militärische Übungen abgehalten werden. Nach dem Vertrag haften Staaten auch für Schäden, die durch von ihnen in den Weltraum gebrachte Objekte entstehen.
Bleibt abzuwarten, ob sich bei den angesagten weiteren Weltraumexpeditionen alle Nationen und vor allem auch sämtliche privatwirtschaftlichen Unternehmen an diese Vereinbarung halten werden. Wir dürfen gespannt sein, ob die bald zu erwartende Okkupation des Mondes in derselben Wild-West-Manier erfolgen wird, wie damals der Kontinent Amerika in Beschlag genommen wurde.